Es ist immer wieder festzustellen, dass Kleingärtner vor oder nach Kündigung ihres
Kleingartenpachtvertrages im Internet, in der Tagespresse oder per Aushang sinngemäß kundtun:
“Kleingarten zu verkaufen”, “Kleingarten kostenlos abzugeben”, “Grüne Oase wird frei – Preis nach
Vereinbarung”.
Das Ziel ist offensichtlich: Es soll auf diesem Wege der höchstbietende Interessent für sein
„Eigentum“ gefunden werden. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen gepachteten Kleingarten
im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, der weder vom Pächter eines Kleingartens noch von einem
Kleingartenverein verkauft werden kann und darf!
Wie funktioniert der Pächterwechsel korrekt?
Wer einen Kleingarten pachten möchte, muss sich direkt an den im gewünschten Bezirk ansässigen
Bezirksverband der Kleingärtner wenden und sich in die Bewerberliste eintragen lassen. Kommt es
zum Abschluss eines Unterpachtvertrages muss der neue Pächter die auf der Kleingartenfläche
rechtmäßig errichteten Baulichkeiten, Außenanlagen und den Aufwuchs vom Vorpächter käuflich
erwerben, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind.
Die Höhe der Entschädigung bei Unterpächterwechsel wird für alle Kleingärten im Bereich des
Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. durch Wertermittlungen auf Grundlage der
„Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten – bei Unterpächterwechsel“ ermittelt.
Ist in der Wertermittlung ein positiver Endbetrag ausgewiesen, muss ausschließlich diese Summe an
den scheidenden Pächter bezahlt werden. Der Kaufpreis leitet sich aus dem Ergebnis der Bewertung
ab, die sich in einer im Abschätzungsprotokoll ausgewiesenen Entschädigungssumme widerspiegelt.
Diese Entschädigungssumme stellt die Höchstsumme dar, die ein Bewerber tragen muss, wenn er
das Eigentum des abgebenden Unterpächters erwirbt.
Will der abgebende Pächter sein Mobiliar, Küche oder Gartengeräte verkaufen, so wird ein rein
privater Kaufvertrag abgeschlossen. Es besteht keinerlei Verpflichtung zur Übernahme dieses
Inventars, der neu abzuschließende Pachtvertrag wird dadurch nicht gefährdet. Eine Übernahme
kann sich aber lohnen, weil eine Neuanschaffung in der Regel teurer wird.
Darum: Augen auf beim „Gartenkauf“
Der richtige Ansprechpartner ist immer der Bezirksverband der Kleingärtner, Ihr zukünftiger
Vertragspartner!
Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V.
Berlin, 1. September 2023
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