Landesgartenfachberater Sven Wachtmann beantwortet die Frage ...
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Zum Beitrag des VerfassersSachkundenachweis Pflanzenschutz

Braucht ein Gartenfachberater für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Beratung über Pflanzenschutz einen Sachkundenachweis?
Nein! Ein Gartenfachberater benötigt keinen Sachkundenachweis, denn er übt seine Tätigkeit nicht beruflich aus. Der Freizeitgartenbau fällt pflanzenschutzrechtlich nicht in die berufliche Tätigkeit.
Ein Sachkundenachweis ist nur für den Profi nötig, der beruflichen zum Beispiel im Dienstleistungsgartenbau tätig ist und im Pflanzenschutz berät oder für andere Personen Pflanzenschutzmittel anwendet.
Anders sieht es bei der Abgabe, dem Verkauf, von Pflanzenschutzmitteln über das Internet aus. Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass auch Privatpersonen außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeit einen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erwerben müssen. Alle Sachkundigen sind verpflichtet, sich regelmäßig, alle drei Jahre fortzubilden.
Fazit
Für den Einsatz als Gartenfachberater ist kein Sachkundenachweise nach §9 Pflanzenschutzgesetz erforderlich. Hier genügt die Ausbildung, die der Landesverband jährlich anbietet und in deren Rahmen auch Grundlagen des Pflanzenschutzes für Gartenfreunde vermittelt werden. Dies stellt eine solide Grundlage dar, um die Gartenfreunde im Bereich Pflanzenschutz zu informieren und zu beraten.
