Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf e. V.

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Verfasst am 01.07.2021 um 10:00 Uhr

Gärten brauchen genug Fläche für große biologische Vielfalt    

Von Manfred Schubert (BLN)    

Flächen müssen groß genug sein und sollten möglichst wenig Barrieren haben. 

Knackpunkt Parzellengröße in der Stadtentwicklung    

Die Größe der Kleingartenparzellen gehört zu den Knackpunkten in der Diskussion um den Kleingartenentwicklungsplan (KEP) und das Kleingartenflächensicherungsgesetz. Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) vertritt dazu eine klare Position, die wir u.a. in einer Stellungnahme zum KEP geäußert haben: Genug Fläche zum Gärtnern für alle interessierten Berliner (auch für die zukünftigen) statt des Versuchs, einen hohen Bedarf durch Parzellenteilungen zu decken.


Damit hat sich die BLN gegen den im Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes formulierten Vorschlag ausgesprochen, die Zahl der Parzellen durch Teilung von „großen“ Parzellen zu erhöhen. Aus Sicht unseres Verbandes kann für die Größe nur ein ungefährer Richtwert angegeben werden. Die konkrete Größe hängt von verschiedenen Parametern ab wie der Lage der Kolonie, dem Zuschnitt und der Erreichbarkeit.


Richtwert nicht Quadratmeterzahl, sondern naturwirksame Fläche
In der Diskussion innerhalb der Naturschutzverbände ist von einem Richtwert von 250 m2 für neue Parzellen ausgegangen worden. Entscheidend ist, dass noch genügend naturwirksame Fläche in einer Parzelle übrigbleibt und mit der Laube die im Bundeskleingartengesetz vorgeschriebene Größe von höchstens 24 m2 nicht überschritten wird. 

Der Senat von Berlin hat den KEP Berlin 2030 am 25. August 2020 beschlossen. Auch wenn das Abgeordnetenhaus über den KEP nicht befunden hat, bindet er mit dem Senatsbeschluss als behördenverbindliches Planwerk die Verwaltungen des Landes und der Bezirke in ihren Planungen. 


Die Ausprägung von wesentlichen Elementen eines Kleingartens wie Obstbäume, Beerengehölze, Gemüsebeete, Hecken und Wiesen und gelegentlich ein kleines Gewässer sind zur Erreichung von mehr biologischer Vielfalt wichtiger als die absolute Größe eines Kleingartens. Auch die Begrünung der Fassade oder des Daches der Laube mit insektenfreundlichen Pflanzen ist zur Steigerung der biologischen Vielfalt wichtig.


Viele verschiedene Arten von Insekten gehören in den Garten. 

Auch wilde und alte Pflanzen mal stehen lassen

Natürlich sollte der Entwicklung von Wildkräutern auf einzelnen Flächen im Garten Raum gelassen werden. Wenn hier weniger gemäht wird und auch im Winter Pflanzenhalme stehen bleiben, ist das sehr wichtig für überwinternde Insekten. Die Brennnessel ist Raupenfutterpflanze für mehr als 30 heimische Falterarten, darunter Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs und Admiral. Es lohnt sich also in jedem Fall, eine Brennnesselecke im Garten zu belassen, sei es als Superfood-Quelle für die Menschen oder als Insektenbuffet.


Bei der Planung von neuen Kleingartenanlagen sollte überlegt werden, ob nicht für viele kleine Wirbeltiere schwer überwindliche Zäune als Abgrenzung einzelner Parzellen verzichtet werden kann. Igel haben damit einen größeren Lebensraum ohne Barrieren. So entsteht auch optisch ein größerer zusammenhängender Lebensraum für viele am Boden lebende Arten. Ein gutes Beispiel für eine Kleingartenanlage ohne innere Zäune ist die KGA Wildkraut in Steglitz, wo dies bereits seit Jahren mit sehr gutem Erfolg praktiziert wird.


Braucht Lebensraum, aber keine Zäune: Die Zauneidechse.

Gesamtfläche der Berliner Kleingärten erhalten!

Mindestens die Gesamtfläche der Kleingärten in Berlin zu erhalten – das muss Ziel der stadtentwicklungspolitischen Entscheidungen in der kommenden Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin sein. Wenn Parzellen in Ausnahmefällen doch dem Bau notwendiger Infrastruktur zum Opfer fallen müssen, sind diese in angemessener Zeit durch nahegelegene Neuanlagen zu ersetzen. Diese neuen Kleingartenanlagen könnten dann in der vorgeschlagenen Richtgröße mit hoher biologischer Vielfalt und weniger und kleineren Zäunen – dafür mehr Hecken – errichtet werden.


Manfred Schubert

Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V (BLN)





Dieser Textbeitrag ist als Editorial der Juni-Ausgabe 2021 der Verbandszeitschrift „Berliner Gartenfreund“ erschienen und mit freundlicher Genehmigung des Autors auch hier.