Die Bienenhaltung ist im Rahmen nicht-gewerblicher Nutzung nur mit Zustimmung des Verpächters gestattet. Ferner muss die Bienenhaltung beim zuständigen
Veterinäramt angemeldet werden.
Die Pächter sollten sich zur Anzahl der Bienenvölker in ihrer Kleingartenanalge abstimmen. Als Richtwert gelten vier Bienenvölker pro Hektar Fläche. Alles Weitere zur Bienenhaltung sollte in der Gartenordnung Ihres Bezirksverbandes oder Ihres Kleingartenvereins verankert sein.
Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. möchte alle Gartenfreunde ermutigen, sich selbst für Bienenhaltung zu entscheiden oder diese durch bienenfreundliches Gärtnern zu unterstützen.