Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf e. V.

Dieser Beitrag wurde verfasst von:

Für den Inhalt dieses Beitrags ist ausschließlich der Verfasser verantwortlich.

Zum Beitrag des Verfassers
Verfasst am 02.11.2026 um 13:00 Uhr

Berliner Kleingartenpolitik 2026 bis 2031    

Erwartungen des Landesverbandes an den kommenden neuen Senat    

Berlin hat gewählt und die Koalitionsverhandlungen für die 20. Wahlperiode haben begonnen. Mit Blick auf die Bildung des neuen Senats hat der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. seine Erwartungen an die künftige Berliner Kleingartenpolitik formuliert und an die verhandelnden Koalitionspartner übermittelt.


Ziel ist es, die Interessen der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner frühzeitig in die Regierungsbildung einzubringen und die Kleingärten als wichtige Bestandteile der grünen Infrastruktur sowie des gesellschaftlichen Lebens in Berlin zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dazu hat der Landesverband folgende Vorschläge vorgelegt:



Eckpunkte der Kleingartenpolitik des Senats in der 20. Wahlperiode


1.    Nach der Verabschiedung des Kleingartenflächensicherungsgesetzes kommt es neben dessen konsequenter Umsetzung darauf an, auch für die privaten Flächen, die kleingärtnerisch genutzt werden, einen zuverlässigen Schutz über das Bundeskleingartengesetz hinaus zu geben. Der Landesverband erwartet, dass alle möglichen Instrumente eingesetzt werden, diese Flächen bauplanungsrechtlich als Grünland mit der Zweckbindung „Kleingärten“ zu sichern. Dazu gehören die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans, die Aufstellung von Bebauungsplänen, der Ankauf privater Flächen durch das Land Berlin oder auch ein Flächentausch.


2.    Neben der Sicherung der Flächen müssen die Berliner Kleingartenanlagen attraktive Grünflächen für die Bevölkerung werden. Dafür schlagen wir vor, einen „Stadtentwicklungsplan Kleingärten 20XX“ in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern und den jeweiligen Kleingartenorganisationen zu schaffen. Darin sollen insbesondere die weitere Ausgestaltung der Kleingartenanlagen und die dafür erforderlichen Infrastrukturinvestitionen dargestellt werden. Bei größeren Wohnungsbau- und Stadtentwicklungsprojekten müssen Kleingärten von Anfang an als Teil der grünen und sozialen Infrastruktur mitgeplant werden. Diese sollten als Ausgleichsflächen anerkannt werden.


3.    Es ist erforderlich, gemeinsame Standards von Senat und seiner Verwaltung, den Bezirksämtern und den Kleingartenorganisationen in der Pachtpolitik herzustellen und damit für eine nachvollziehbare und möglichst einheitliche Verwaltungspraxis zu sorgen. Es sind bezirksübergreifende verbindliche Regeln zum Pachtzins, zum Pachtzinseinbehalt durch die Zwischenpächter und deren Verwendung zu vereinbaren und auf der Grundlage der §§ 16 und 17 des Landesorganisationsgesetzes die verwaltungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen. Wir regen an, dafür auch eine Arbeitsgruppe beim Rat der Bezirksbürgermeister als Gesprächspartner für den Landesverband und die Berliner Verwaltung einzurichten.


4.    Die Tätigkeit tausender ehrenamtlicher Helfer im Berliner Kleingartenwesen muss eine stärkere Anerkennung finden, indem bei allen Formen der Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes durch das Land Berlin auch Ehrenamtler aus dem Bereich des Kleingartenwesens zu berücksichtigen sind.


DIE KLEINGÄRTEN ZU SICHERN UND AUSZUGESTALTEN IST EIN BEITRAG ZU EINEM LEBENSWERTEN UND ZUKUNFTSFÄHIGEN BERLIN!


Diese Nachricht wurde vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. erstellt und ist somit auch für die News-Seiten der im Webseiten-Netzwerk "Gartenbund" angeschlossenen Verbände und Vereine freigegeben. 

Foto: © Abgeordnetenhaus von Berlin